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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der DATA ROCKS GmbH & Co KG (im Folgenden „Agentur“)


1. Geltung und Vertragsabschluss

1.1 Die Werbeagentur DATA ROCKS GmbH & Co KG (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, somit für B2B-Geschäfte.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen oder ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt und gelten als vereinbart, sofern der Kunde nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens und die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für Änderungen wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend, unverbindlich und ohne Bindungswirkung.


2. Social Media Kanäle

Die Agentur weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass Anbieter von „Social Media Kanälen“ (z. B. Meta, Instagram, TikTok etc.) sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen.

Die Anbieter sind nicht verpflichtet, Inhalte an Nutzer weiterzuleiten. Daraus ergibt sich ein von der Agentur nicht kalkulierbares Risiko, dass Anzeigen grundlos entfernt werden. Bei Beschwerden von Nutzern kann es ebenfalls zu sofortiger Löschung kommen.

Die Agentur arbeitet auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen, auf die sie keinen Einfluss hat. Der Kunde erkennt an, dass diese Bedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses mitbestimmen.

Die Agentur bemüht sich, Kampagnen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung der Richtlinien der Anbieter durchzuführen, übernimmt jedoch keine Haftung für Sperrungen, Löschungen oder Einschränkungen, sofern die Agentur nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Plattformrichtlinien verstoßen hat.


3. Konzept- und Ideenschutz

3.1 Wird die Agentur vom potenziellen Kunden eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und folgt die Agentur dieser Einladung vor Abschluss eines Hauptvertrages, entsteht ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“), auf das diese AGB Anwendung finden.

3.2 Der potenzielle Kunde erkennt an, dass die Agentur bereits durch die Erstellung eines Konzeptes kostenintensive Vorleistungen erbringt.

3.3 Sprachliche und grafische Teile eines Konzeptes, die Werkhöhe erreichen, unterliegen dem Urheberrecht. Eine Nutzung oder Bearbeitung ohne Zustimmung der Agentur ist unzulässig.

3.4 Auch werbliche Ideen ohne Werkhöhe (z. B. Slogans, Texte, Layouts, Strategien) sind geschützt, sofern sie eigenartig sind und die Vermarktungsstrategie prägen.

3.5 Der Kunde verpflichtet sich, die von der Agentur präsentierten Ideen nicht außerhalb eines späteren Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten oder nutzen zu lassen.

3.6 Glaubt der Kunde, Ideen bereits vor der Präsentation entwickelt zu haben, muss er dies binnen 14 Tagen ab Präsentation schriftlich und mit Beweismitteln nachweisen.

3.7 Unterbleibt dies, gilt die präsentierte Idee als neu. Wird sie verwendet, gilt die Agentur als verdienstlich.

3.8 Der Kunde kann sich von dieser Verpflichtung durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung (mindestens 10 % des geschätzten Auftragswerts zuzüglich 20 % USt.) befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Zahlungseingang ein.


4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten

4.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Agenturvertrag, der Auftragsbestätigung oder einem Briefingprotokoll. Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.

4.2 Alle Leistungen der Agentur sind vom Kunden binnen drei Werktagen ab Erhalt zu prüfen und freizugeben. Erfolgt keine Rückmeldung, gelten sie als genehmigt.

4.3 Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben gehen zu Lasten des Kunden.

4.4 Der Kunde garantiert, dass die von ihm bereitgestellten Materialien (z. B. Fotos, Logos) frei von Rechten Dritter sind. Die Agentur ist nicht verpflichtet, eine rechtliche Prüfung durchzuführen. Wird sie dennoch von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos.


5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen oder sachkundige Dritte als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen („Fremdleistungen“).

5.2 Beauftragungen im Namen des Kunden erfolgen nach vorheriger Information. Die Agentur wählt Dritte sorgfältig aus und achtet auf deren fachliche Qualifikation.

5.3 Der Kunde übernimmt sämtliche Verpflichtungen gegenüber Dritten, die auf seinen Wunsch oder in seinem Namen eingegangen wurden, auch wenn sie über die Vertragsdauer hinausgehen.


6. Termine

6.1 Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2 Verzögerungen durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Fristen entsprechend. Dauert die Verzögerung länger als zwei Monate, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.

6.3 Bei Verzug der Agentur kann der Kunde erst nach Setzung einer schriftlichen Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.


7. Vorzeitige Auflösung

7.1 Die Agentur kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen, insbesondere wenn:
a) die Leistungserbringung durch den Kunden unmöglich oder unzumutbar verzögert wird,
b) der Kunde trotz Mahnung gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität bestehen und der Kunde keine Sicherheit leistet.

7.2 Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund auflösen, wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Nachfrist gegen wesentliche Bestimmungen verstößt.


8. Honorar

8.1 Das Honorar wird fällig, sobald eine Leistung erbracht wurde. Die Agentur kann Vorschüsse und Zwischenabrechnungen verlangen.

8.2 Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.

8.3 Leistungen, die nicht ausdrücklich im Honorar enthalten sind, werden gesondert verrechnet. Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Übersteigt der tatsächliche Aufwand den Kostenvoranschlag um mehr als 15 %, wird der Kunde informiert. Ohne Widerspruch binnen drei Werktagen gilt die Überschreitung als genehmigt.

8.5 Bricht der Kunde den Auftrag ab oder ändert diesen einseitig, sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Darüber hinaus hat der Kunde das vereinbarte Gesamthonorar zu zahlen, es sei denn, die Beendigung beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Agentur.
Mit Zahlung entstehen keine Nutzungsrechte an unvollständigen Arbeiten.


9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Agentur.

9.2 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Zusätzlich werden Mahnkosten in Höhe von € 20 pro Mahnung verrechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

9.3 Bei Zahlungsverzug kann die Agentur sämtliche offenen Leistungen fällig stellen und laufende Arbeiten einstellen (Zurückbehaltungsrecht).

9.4 Bei vereinbarten Ratenzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn eine Rate nicht fristgerecht bezahlt wird.

9.5 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.


10. Eigentums- und Urheberrechte

10.1 Alle von der Agentur geschaffenen Leistungen (z. B. Ideen, Entwürfe, Layouts, Konzepte) bleiben Eigentum der Agentur.
Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung übertragen und gelten nur für den vereinbarten Zweck und das vereinbarte Gebiet (mangels anderer Vereinbarung: Österreich).

10.2 Die Herausgabe von offenen Produktionsdaten (z. B. InDesign-, Photoshop- oder Videodateien) ist nicht Vertragsbestandteil und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

10.3 Für jede Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist eine gesonderte Zustimmung und Vergütung erforderlich.

10.4 Nach Vertragsende ist für jede weitere Nutzung die Zustimmung der Agentur einzuholen.
Im ersten Jahr nach Vertragsende steht der Agentur das volle Honorar, im zweiten die Hälfte, im dritten ein Viertel zu. Danach entfällt der Anspruch.

10.5 Der Kunde haftet für jede unzulässige Nutzung in doppelter Höhe des angemessenen Honorars.


11. Kennzeichnung

11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf Werbemitteln auf ihre Mitwirkung hinzuweisen, ohne dass dem Kunden ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2 Vorbehaltlich schriftlichen Widerrufs darf die Agentur den Kunden auf ihrer Website und anderen Medien als Referenz nennen.


12. Gewährleistung

12.1 Mängel sind binnen acht Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen, sonst gilt die Leistung als genehmigt.

12.2 Bei berechtigter Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch zu.
Schadenersatz bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

12.3 Die Agentur haftet nicht für rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden stammen oder genehmigt wurden.

12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung, ausgenommen vorsätzlich verursachte Mängel.


13. Haftung und Produkthaftung

13.1 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Agentur und ihrer Erfüllungsgehilfen für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
Die Haftung für Personenschäden sowie für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

13.2 Die Agentur haftet nicht für Ansprüche Dritter, die aufgrund von Werbemaßnahmen gegen den Kunden erhoben werden, sofern die Agentur ihre Hinweispflichten erfüllt hat. Der Kunde hält die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos.

13.3 Schadenersatzansprüche verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens nach drei Jahren. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.


14. Datenschutz

Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des DSG. Details sind der Datenschutzerklärung unter www.data-rocks.com/datenschutz zu entnehmen.


15. Elektronische Kommunikation

Erklärungen, Mitteilungen, Rechnungen und Dokumente dürfen elektronisch (z. B. per E-Mail) übermittelt werden und gelten bei Versand als zugegangen.


16. Anwendbares Recht

Der Vertrag unterliegt österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.


17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

17.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
Bei Versand geht die Gefahr mit Übergabe an das Beförderungsunternehmen auf den Kunden über.

17.2 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, ist für alle Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur zuständig. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.


18. Sprachliche Gleichbehandlung

Soweit in diesen AGB personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich gleichermaßen auf alle Geschlechter.

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